Finanzierung

Aus Theater und Nachhaltigkeit

Bei der Transformation des Theaterbetriebes hin zu neuen nachhaltigen Standards ist das Engagement jedes Einzelnen gefragt. Aus Mitarbeiter:innen generierte Klima-AGs sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Oft ist es schwierig, eine solche Arbeitsgruppe neben der ohnehin intensiven Arbeitszeit am Theater aufrecht zu erhalten. Zudem fehlt oft das Geld für die nötigen Maßnahmen oder es ist unklar, aus welchen Töpfen Gelder überhaupt kommen können, damit nicht die Kulturgelder angezapft werden müssen. Es geht um vielfältige Veränderungen wie z.B. bei Thema Gebäudesanierungen oder auch die Schaffung von Stellen für Nachhaltigkeitsbeauftragte bzw. mittelfristige Beratungen externer Expert:innen. Hier wollen wir versuchen, mögliche Förderprogramme bzw. Finanzierungen aufzulisten.

Übersicht Fördermöglichkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kommunen + Länder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • NRW: Innovationsstrategie (Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen): Gefördert werden Vernetzungsformate und innovative Projekte, die Digitalisierungs- und Transformationsprozesse vorantreiben. Auch der Klimaschutz wird maßgeblich mitunterstützt.
  • RENN: regionales Netzwerk für nachhaltiges Handeln und gesellschaftliche Transformation. 4 Regionalverbände vernetzen Akteur*innen aus allen gesellschaftlichen Bereichen. Es wird jährlich ein Nachhaltigkeitspreis vergeben.
  • Sachsen: Förderprogramm Mehrwert-Initiative »Nachhaltig aus der Krise« (Sächsisches Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)
Bund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
EU[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • LIFE-Programm für die Umwelt- und Klimapolitik der Europäischen Union. Das LIFE-Programm 2021-2027 gliedert sich in die folgenden vier Teilprogramme: Naturschutz und Biodiversität / Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität / Klimaschutz und Klimaanpassung / Energiewende. Weitere Informationen: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/foerderprogramme/eu-foerderprogramm-life/
  • Förderrichtlinie Klimaschutz – RL Klima/2014 (EFRE + ESF / SAB (Sachsen)): Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen etc. in Sachsen. Gewährt werden u.a. Zuwendungen für Investitionen im Bereich der öffentlichen Infrastruktur, sowie für vorbereitende Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen, die durch die Steigerung der Energieeffizienz erzielt wird (z.B. energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen in Nichtwohngebäuden, Steigerung der Energieeffizienz oder die Umsetzung von Energiemanagementsystemen).
Programme / Stiftungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Allianz Foundation fördert Initiativen mit zivilgesellschaftlichem, ökologischem, kulturellem und künstlerischem Hintergrund. Ein Fokus liegt auf Projekten, die an der Schnittstelle dieser Felder verortet sind und einen systemischen Wandel anstreben.
  • Culture moves Europe/ On the Move Zuschüsse für emissionsarmesTouring und Residenzen
  • Mercator Stiftung (Themen (Klimawandel, Integration, Kulturelle Bildung, Europa)
  • Programm ENGAGIERT FÜR KLIMASCHUTZ der Stiftung Mercator (Träger: Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE)) ein Ideenwettbewerb, wie durch Zivilgesellschaft Klimaschutz stärker in der Gesellschaft verankert werden kann
  • Programm Fonds Zero der Kulturstiftung des Bundes, unterstützt Kultureinrichtungen aller Sparten, klimaneutrale Kunst- und Kulturprojekte zu realisieren
  • Programm Nachhaltigkeitsfonds NOW! der Stiftung Niedersachsen werden Kultur und kulturelle Bildungsprojekte gefördert, die die Themen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und ökologische Entwicklung künstlerisch verhandeln und sich mit dem eigenen ökologischen Fußabdruck beschäftigen.
  • Residenzen: Res Artists, trans artists
  • weitere Stiftungen, z.B. Heinrich Böll, Pfefferwerk, Crespo, (vorher informieren zu Kritik an E.ON Stiftung)
Förderungen für Organisationen bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gesetzliche Grundlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Nachhaltigkeitspolitik ressortiert federführend beim Bundeskanzleramt. Zugleich formulieren alle Bundesministerien Nachhaltigkeitspolitik in den Gebieten ihrer Zuständigkeit. Im Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung (das zentrale Steuerungsorgan der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie) wirken die Ministerien somit an der gemeinsamen Umsetzung der viele Politikbereiche tangierenden Nachhaltigkeitspolitik mit.

"Am 24.06.2021 hat der Deutsche Bundestag ein neues Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen. Mit dem novellierten Gesetz wird das deutsche Treibhausgasminderungsziel für das Jahr 2030 auf minus 65 Prozent gegenüber 1990 angehoben. Bislang galt ein Minderungsziel von minus 55 Prozent. Bis 2040 müssen die Treibhausgase um 88 Prozent gemindert und bis 2045 Treibhausgasneutralität verbindlich erreicht werden. Auch die Vorgaben zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in den einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr Landwirtschaft und Abfall) wurden verschärft. Darüber hinaus wurde erstmals ein verbindliches Ziel für natürliche Senken, also die Bindung von CO2 durch zum Beispiel Wälder oder Moore, festgelegt. Mit den deutlich ambitionierteren Zielen setzt Deutschland neben den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts als erster EU-Staat auch die neuen europäischen Klimaziele um, die im vergangenen Jahr unter deutscher Ratspräsidentschaft beschlossen wurden.

Um die Erreichung der neuen Klimaziele zu unterstützen hat Bundesregierung am 23.06.2021 ein Klimaschutzsofortprogramm 2022 verabschiedet. Mit dem Sofortprogramm werden in den kommenden Jahren rund 8 Milliarden Euro zusätzlich für Klimaschutzmaßnahmen in allen Sektoren zur Verfügung gestellt. Dabei stehen vor allem die Sektoren Industrie, Energiewirtschaft und Gebäude im Mittelpunkt. Die Maßnahmen in diesen Sektoren haben ein Gesamtvolumen von knapp 6,5 Milliarden Euro. Zusätzliche Mittel fließen unter anderem in die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG), das Investitionsprogramm Stahlindustrie und das Programm Dekarbonisierung der Industrie." https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Industrie/klimaschutz.html?cms_artId=235326

  • Deutschland will lt. Bundes-Klimaschutzgesetz bis 2030 seinen Treibhausgas-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern + bis 2045 klimaneutral sein
    • d.h. auch alle vom Staat finanzierten Institutionen müssen ihre CO₂-Emissionen verringern!
    • bisher gibt es aber kaum verpflichtende Gesetze für die Kultur
    • langsam werden Förderrichtlinien bzw. Vorgaben angepasst, z.B. bei der Novellierung des Filmförderungsgesetz, nach dem ab 2022 Filmproduktionen dazu verpflichtet sind, ökologische Maßnahmen zu ergreifen und eine Klimabilanzierung zu erheben.
  • 2022 hat die BKM ein neues Referat "Kultur und Nachhaltigkeit" geschaffen mit 5 Mio. Euro für die "ökologische und nachhaltige Transformation des Kultur- und Medienbetriebs". U.a. soll 2023 die Anlaufstelle für Wissenstransfer und Austausch „Green Culture“ entstehen

Nachhaltige Beschaffung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

"Das geltende Vergaberecht bietet öffentlichen Auftraggebern viele Möglichkeiten, strategische, nachhaltige Aspekte im Vergabeverfahren zu berücksichtigen (vgl. § 97 Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und § 2 Abs. 3 UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)). Diese müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Damit können Leistungen beschafft werden, die umweltbezogene, soziale und innovative Belange in besonderer Weise berücksichtigen." https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/strategische-beschaffung.html

Bei unseren Leitfäden finden sich noch weitere Links.

  • Informationsplattform der KNB: www.nachhaltige-beschaffung.info: Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) ist dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren zugeordnet. Primäre Aufgabe der KNB ist die gezielte Information, Schulung und Aufklärung von öffentlichen Auftraggebern in Bund, Ländern und Kommunen in Bezug auf eine nachhaltige öffentliche Beschaffung.
  • Infoportal zur Umweltfreundliche Beschaffung (UBA): beschaffung-info.de
  • Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt in Berlin eine gute Grundlage für eine Einkaufsrichtlinie

Abkürzungen + Begriffe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Agenda 2030 (Infos über BMU + BMZ + BMWi + bundesregierung.de): "Am 25. September 2015 verabschiedeten die 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen auf einem Gipfeltreffen in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Sie bildet den globalen Rahmen für die Umwelt- und Entwicklungspolitik der kommenden 15 Jahre. Kernstück der Agenda sind die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, die SDGs, mit ihren 169 Zielvorgaben. Sie berühren alle Politikbereiche, von der Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt- und Finanzpolitik über die Agrar- und Verbraucherpolitik bis hin zu Bereichen wie Verkehr, Städtebau, Bildung und Gesundheit." https://www.2030agenda.de/de/publication/die-agenda-2030
  • BMBF: Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • BMU: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
  • BMWK: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • BMZ: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • BNE: Bildung für nachhaltige Entwicklung: steht für eine Bildung, die Menschen zu zukunftsfähigem Denken und Handeln befähigt. Die Umsetzung der UNESCO-Programme für BNE werden in Deutschland seit 2015 federführend vom BMBF koordiniert
  • CSR: Corporate Social Responsibility
  • DNK: Deutscher Nachhaltigkeitskodex: ein international anwendungsfähiger Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsaspekte entwickelt vom RNE. Der DNK unterstützt den Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und bietet einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • DNS: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (PDF Kurzfassung 2021): Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der UN-Agenda 2030. Leitlinien sind Generationengerechtigkeit, Lebensqualität, sozialer Zusammenhalt und internationale Verantwortung. Zu diesen Leitlinien wurden in der Strategie Indikatoren mit mittelfristigen und langfristigen Vorgaben festgelegt. Beispiele: Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2020 um 40 Prozent sinken, der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch soll bis 2050 auf 60 Prozent steigen, der ökologische Landbau soll bis 2030 ein Fünftel der Landwirtschaft ausmachen und bis 2025 sollen die privaten und öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf mindestens 3,5 Prozent des BIP steigen. Sechs Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung:
    1. nachhaltige Entwicklung als Leitprinzip konsequent überall anwenden
    2. global Verantwortung wahrnehmen
    3. natürliche Lebensgrundlagen stärken
    4. nachhaltiges Wirtschaften stärken
    5. sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft wahren und verbessern und
    6. Bildung, Wissenschaft und Innovationen als Treiber einer nachhaltigen Entwicklung nutzen
  • Klimaschutzprogramm 2030 (hier als PDF): Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030, also die Treibhausgasminderung auf minus 65 Prozent gegenüber 1990, z.B. durch Förderprogramme zur Emmissionsreduktion oder die Einführung eines nationalen Emissionshandels.
  • Klimaschutzplan 2050(hier als PDF): langfristige Maßnahmen, um das Pariser Klimaschutzabkommen umzusetzen, z.B. weitgehende Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts.
  • KomPass: Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung: Weiterentwicklung und Umsetzung der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS). Für diese Tätigkeiten bündelt und vermittelt KomPass Fachwissen zu Klimafolgen und möglichen Anpassungsmaßnahmen.
  • NKI: Nationale Klimaschutzinitiative: Förderung von Klimaschutzprojekten in ganz Deutschland, initiiert durch das BMU. Programme und Projekte zur Entwicklung langfristiger Strategien, konkrete Hilfestellung und investive Fördermaßnahmen.
  • RENN: Regionale Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien: sind eine regional organisierte Informations- und Aktions-Plattform für Nachhaltige Entwicklung und ein Projekt des RNE. sie sind in 4 Regionen eingeteilt: RENN.nord, RENN.mitte, RENN.süd und RENN.west. Die RENN-Leitstelle ist beim RNE in Berlin angesiedelt.
  • RNE: Rat für nachhaltige Entwicklung: unterstützt die Bundesregierung in allen Fragen der nachhaltigen Entwicklung. Der RNE ist fachlich unabhängig. Er trägt bei mit Stellungnahmen und konkreten Vorschlägen zu Fragen um die Nachhaltigkeit generell und die Strategie der Bundesregierung im Speziellen. Zudem führt er auch eigene Projekte durch, mit denen die Nachhaltigkeit praktisch vorangebracht wird (siehe u.a. RENN + DNK).
  • SDGs: Sustainable Development Goals: 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung.
  • UBA: Umweltbundesamt: ist eine wissenschaftliche Behörde zur Beobachtung, Analyse und Bewertung des Zustands der Umwelt. Das Umweltbundesamt berät die Politik und arbeitet an Gesetzesvorschlägen mit. Gleichzeitig arbeitet es eng mit den Landesumweltbehörden und Gesundheitsbehörden zusammen. Neben der wissenschaftlichen Arbeit sind der Vollzug der Umweltgesetze – beispielsweise das Chemikalien- oder das ⁠Treibhausgas⁠-Emissionshandelsgesetz – und die Information der Bürgerinnen und Bürger in Fragen des Umweltschutzes weitere Schwerpunkte. Das Umweltbundesamt ist Partner und Kontaktstelle Deutschlands für zahlreiche internationale Einrichtungen, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), ⁠UNECE⁠ und ⁠UNEP⁠ sowie die Europäische Umweltagentur.
  • Zentrum KlimaAnpassung: bundesweite Unterstützung von Kommunen – Verwaltung, Politik und Aufgabenträger – sowie weitere kommunale Akteur*innen und Träger*innen sozialer Einrichtungen bei der Initiierung von und bei dem Einstieg in die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Initiiert vom BMU